§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Software Produkte, die unter resigo.com der Firma PosBill GmbH, Geschäftsführer Udo Finkbeiner, Brunnengasse 4, 56355 Kehlbach, Handelsregister: Amtsgericht Koblenz HRA 4816 (im Folgenden “die Firma” genannt) unter der Adresse www.resigo.com angeboten sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.
- Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder einen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
§2 Bestellung
- Alle Angebot der Web-Seite der Firma stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar und sind stets freibleibend. Die Bestellung der gewünschten Software erfolgt durch das Vollständige Ausfüllen eines auf der obigen Web-Seite dem Kunden zur Verfügung gestellten Bestellvorgangs innerhalb des Lizenzierungsvorgangs. Während des Ausfüllens der Bestellung wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, die Geschäftsbedingungen der Firma zur Kenntnis zu nehmen und auszudrucken. Die Bestellung kann nur erfolgen, wenn die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
- Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Firma hat den Zugang der Bestellung eines Unternehmers unverzüglich zu bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
- Die Firma ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen vom Zugang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder das Angebot abzulehnen. Die Auftragsbestätigung bzw. das Ablehnen des Angebotes kann per Briefpost, Email oder Fax erfolgen.
- Für die Bestellung gelten die der konkreten Bestellung zugrunde liegenden Preise.
§3 Zahlungsbedingungen und Preise
- Zahlungen erfolgen entweder per SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte. Die fälligen Gebühren werden im Voraus für den Zeitraum von 6 Monaten bzw. 12 Monaten in Rechnung gestellt.
- Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkassezahlung angenommen und abgewickelt.
- Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Firma berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.
- Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
- Die Firma ist berechtigt, die Kosten für die Software inflationsbedingt zu erhöhen, jedoch nicht mehr als 8 % je Kalenderjahr. Bei Erhöhungen über 8 % durch z.B. Hinzufügen umfangreicher neuer Funktionen oder Anpassungen an neue Fiskalgesetze informiert die Firma mindestens 4 Woche vor Vertragsverlängerung in Textform.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
§4 Vertragsdauer und Leistungsgegenstand
- Die Laufzeit des Vertrages zur Nutzung der Produkte beträgt 6 bzw. 12 Monate.
- Werden die jeweiligen Leistungen aus diesem Vertrag von keiner Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Schriftform gekündigt, verlängert sich die jeweilige Leistung um weitere 6 bzw. 12 Monate.
- Falls die Gebühren nicht vertragsgemäß per SEPA-Laschriftmandat oder Kreditkarte beglichen werden, hat die Firma das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§5 Nutzung der Softwarelizenz
- Die Software und deren Updates werden als Download unter www.resigo.com im Bereich Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde installiert diese lokal auf seinem Betriebssystem und ist im Weiteren verantwortlich für die gesetzlich vorgegeben Datensicherungen.
- Die Softwarelizenz kann uneingeschränkt genutzt werden, sofern alle offenen Zahlungen beglichen sind.
- Die Lizenznummer wird nach Auftragseingang und Zahlungseingang übermittelt. Nach Vertragsverlängerung erfolgt nach Zahlungseingang eine erneute Lizenzvergabe, die separat mitgeteilt wird.
§6 Haftung und Datensicherung
- Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und diese auch zu überprüfen.
- Die Installation und Anpassung der Software auf das Betriebssystem und Netzwerk erfolgt durch den Kunden. Die Firma übernimmt daher keinerlei Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche bei hieraus entstehenden Ausfällen oder Schäden.
- Aufgrund der Vielzahl in der Praxis auftretender Daten- und Bedienungskonstellationen sowie Bedienungsfehler kann die völlige Mängelfreiheit des Softwareproduktes nicht zugesichert, sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden.
- Programmmängel müssen schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion des fehlerhaften Programmablaufs möglich ist.
- Programmwiederherstellungen, Schulungen, Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden nach den aktuellen Stundensätzen der Firma nach Aufwand in Rechnung gestellt.
§7 Nebenabreden, Vertragsänderungen und –ergänzungen, Form
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
§8 Gerichtsstand
- Als Gerichtsstand wird Koblenz vereinbart
§9 Allgemeine Bestimmungen
- Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Firma gespeichert undverarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.
§10 Salvatorische Klausel
- Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
- Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Punkt 10.1 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.